Gemeinderat

Vertretung der Lissendorfer BürgerInnen

Der Ortsgemeinderat ist die Vertretung der Bürger der Ortsgemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Ortsgemeinde fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Ortsgemeinde, soweit er die Entscheidung nicht einem Ausschuss oder dem Ortsbürgermeister übertragen hat oder der Ortsbürgermeister kraft Gesetz zuständig ist.

Was macht der Gemeinderat?

Mitglieder & Zusammensetzung

 

 

 

 

Sitzungen

Der Ortsgemeinderat besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Vorsitzenden (in der Regel der Ortsbürgermeister). Die ehrenamtlichen Ratsmitglieder werden von den wahlberechtigten Bürgern jeweils für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Zahl der gewählten Ratsmitglieder richtet sich nach der Größe der Ortsgemeinde und beträgt in Lissendorf 16 Ratsmitglieder.

Die Ratsmitglieder üben ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung aus; sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden.

Der Ortsgemeinderat wird vom Vorsitzenden nach Bedarf einberufen. Seine Entscheidungen fasst der Ortsgemeinderat durch Beschluss. Soweit nichts anderes gesetzlich bestimmt ist, bedürfen seine Beschlüsse der Mehrheit der Stimmen der in der Sitzung anwesenden Ratsmitglieder. Über jede Sitzung des Ortsgemeinderat wird eine Niederschrift angefertigt.

Aufgaben des Ortsgemeinderates
Der Ortsgemeinderat ist die Vertretung der Bürger der Ortsgemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Ortsgemeinde fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Ortsgemeinde, soweit er die Entscheidung nicht einem Ausschuss oder dem Ortsbürgermeister übertragen hat oder der Ortsbürgermeister kraft Gesetz zuständig ist.

Der Ortsgemeinderat ist unter anderem zuständig für die Entscheidung über:

    Aufgaben & Entscheidungen

    • Satzungen der Ortsgemeinde
    • den Haushaltsplan der Ortsgemeinde
    • die Jahresrechnung sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten
    • die Sätze und Tarife für öffentliche Abgaben oder für privatrechtliche Entgelte
    • die Verfügung über Gemeindevermögen
    • die Errichtung, die Erweiterung, die Übernahme und die Aufhebung öffentlicher Einrichtungen und wirtschaftlicher Unternehmen sowie die Beteiligung an diesen.

    Zusammensetzung des Gemeinderats

    Der Ortsgemeinderat der Periode 2019-2024

    Vorsitz
    Rudolf Mathey Ortsbürgermeister (Gesetzliches Mitglied) Ortsbürgermeister
    Mitglieder
    Hildegard Caspers Ordentliches Mitglied 1. Beigeordnete
    Berthold Crump Ordentliches Mitglied
    Matthias Dederichs WG Leuwer Lissendorf Ordentliches Mitglied
    Dr. Angelika Gehlen WG Leuwer Lissendorf Ordentliches Mitglied
    Adolf Göbels Ordentliches Mitglied
    Klaus Heinen WG Leuwer Lissendorf Ordentliches Mitglied
    Dorothea Hermes Bürger für Lissendorf e.V. Ordentliches Mitglied
    Hermann-Josef Lenz Ordentliches Mitglied
    Antje Meier Ordentliches Mitglied
    Jutta Meier Ordentliches Mitglied
    Helmut Michels Bürger für Lissendorf e.V. Ordentliches Mitglied
    Philipp Michels Ordentliches Mitglied
    Joachim Mommer Ordentliches Mitglied 2. Beigeordneter
    Lothar Schun WG Leuwer Lissendorf Ordentliches Mitglied
    Marek Selle Bürger für Lissendorf e.V. Ordentliches Mitglied
    Udo Weber Ordentliches Mitglied

    Sie haben Fragen?

    Kontaktieren Sie unseren Ortsbürgermeister Rudolf Mathey unter ob@lissendorf.de