Gemeinderat & Bürgermeister

Verwaltung der Ortsgemeinde

 

 

Gemeinderat

Der Ortsgemeinderat besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Vorsitzenden (in der Regel der Ortsbürgermeister). Die ehrenamtlichen Ratsmitglieder werden von den wahlberechtigten Bürgern jeweils für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Zahl der gewählten Ratsmitglieder richtet sich nach der Größe der Ortsgemeinde und beträgt in Lissendorf 16 Ratsmitglieder.

Die Ratsmitglieder üben ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung aus; sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden.

Aufgaben:

  • Satzungen der Ortsgemeinde
  • den Haushaltsplan der Ortsgemeinde
  • die Jahresrechnung sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten
  • die Sätze und Tarife für öffentliche Abgaben oder für privatrechtliche Entgelte
  • die Verfügung über Gemeindevermögen
  • die Errichtung, die Erweiterung, die Übernahme und die Aufhebung öffentlicher Einrichtungen und wirtschaftlicher Unternehmen sowie die Beteiligung an diesen.

Zusammensetzung des Gemeinderats

Periode 2024-2029

Vorsitz

Rudolf Mathey

Ortsbürgermeister (Gesetzliches Mitglied)

 

Mitglieder

Hildegard Caspers - Ordentliches Mitglied - Erste Beigeordnete

Berthold Crump - Ordentliches Mitglied

Susanne Crump - Ordentliches Mitglied

Matthias Dederichs - Ordentliches Mitglied - Beigeordneter

Nils Dederichs - Ordentliches Mitglied

Martin Dülfer - Ordentliches Mitglied

Edgar Eckstein - Ordentliches Mitglied

Dr. Angelika Gehlen - Ordentliches Mitglied

Klaus Heinen - Ordentliches Mitglied

Ottmar Himmes - Ordentliches Mitglied

Sabine Martinetz - Ordentliches Mitglied

Antje Meier - Ordentliches Mitglied

Cosmo Ombre - Ordentliches Mitglied

Rainer Reuter - Ordentliches Mitglied

Lothar Schun - Ordentliches Mitglied

Wolfgang Völzke - Ordentliches Mitglied

Bürgermeister

Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde nach außen. Neben den ihm gesetzlich oder vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben obliegen ihm

  • die Vorbereitung der Beschlüsse des Gemeinderats im Benehmen mit den Beigeordneten und der Beschlüsse der Ausschüsse, soweit er selbst den Vorsitz führt;
  • die Ausführung der Beschlüsse des Gemeinderats und der Ausschüsse;
  • die laufende Verwaltung;
  • die Erfüllung der der Gemeinde gemäß § 2 übertragenen staatlichen Aufgaben.

Die dauernde Übertragung der Entscheidung bestimmter Angelegenheiten auf den Bürgermeister ist durch die Hauptsatzung zu regeln. (§47 Abs. 1 GemO)

Ortsbürgermeister

Periode 2024-2029

Rudolf Mathey

Ortsbürgermeister 

 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.